Französisches IP-Recht

Französisches IP-Recht 

Das IP-Recht („Intellectual Property“), oder auch Recht des geistigen Eigentums, umfasst alle gewerblichen Schutzrechte, wie z.B. Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster oder Software.


Aber auch Pflanzensorten, Halbleitertopographien, kontrollierte Ursprungsbezeichnungen, Domainnamen oder industrielles und gewerbliches Know-How können von IP-Rechten geschützt werden.  


Die Rechtsanwaltskanzlei DOMANSKI berät Sie zu allen Aspekten des französischen IP-Rechts und vertritt Sie bei der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte Ihres Unternehmens in Frankreich.


Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere folgende Bereiche: 

  • Französisches Markenrecht

    Das französische Markenrecht steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir begleiten unsere Mandanten von der Markenanmeldung in Frankreich bis hin zur Durchsetzung der Markenrechte vor den französischen Gerichten.


    Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat ebenfalls eine umfangreiche Praxiserfahrung mit allen Verfahren vor dem französischen Markenamt INPI, wie etwa Widerspruchsverfahren oder Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren gegen eine französische Marke oder Markenanmeldung. 


    Mehr zu unserem Leistungsangebot im Bereich französisches Markenrecht finden Sie hier

  • Französisches Patentrecht

    Wie begleiten unsere deutsche und internationale Mandantschaft bei der Vertragsgestaltung zu ihren IP-Rechten in Frankreich, insbesondere Lizenz- oder Abtretungsverträge von Patenten oder Know-How-Verträge. 


    Unsere Kanzlei kann Sie ebenfalls fachkompetent bei der Gestaltung von Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen beraten und hat Erfahrung mit der Verfassung von Klauseln zu Arbeitnehmererfindung in französischen Arbeitsverträgen.  


    Wir vertreten Sie ebenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Patentrechte vor den französischen Gerichten, von der Beweisaufnahme bis hin zur Vollstreckung des französischen Urteils. 


    Unter folgendem Link können Sie mehr zu unseren Leistungen im französischen Patentrecht erfahren. 

  • Französisches Urheberrecht

    Das Urheberrecht schützt eine weite Spannbreite von Produkten, von künstlerischen Schöpfungen bis hin zu Software oder Computerprogrammen. Unsere Kanzlei ist regelmäßig in allen Bereichen des französischen Urheberrechts tätig. Wir beraten unsere Mandanten insbesondere bei der Hinterlegung von Urheberrechten in Frankreich, um einen rechtssicheren Nachweis der bestehenden Rechte zu schaffen. 


    Außerdem begleiten wir unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von urheberrechtlichen Verträgen (Lizenzverträge, Abtretungsverträge, Verlagsverträge…) im französischen Recht. 


    Im Falle von Urheberrechtsverletzung in Frankreich vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen französischen Gerichten. 


    Unter folgendem Link finden Sie eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen im französischen Urheberrecht.

  • Französisches Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht

    Geschmacks- und Gebrauchsmuster sind ebenfalls als gewerbliche Schutzrechte in Frankreich geschützt. Unsere Anwaltskanzlei berät Sie über den angemessenen Schutz Ihrer Produkte oder Designs in Frankreich. Wir können für Sie die notwendigen Anmeldeformalitäten vor der französischen Behörde INPI übernehmen und vertreten Ihre Interessen bei Schutzrechtsverletzung in Frankreich vor allen zuständigen Gerichten. 


    Mehr zu unseren Leistungen im französischen Geschmacksmusterrecht finden Sie hier

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