Prozessführung in Frankreich

Prozessführung in Frankreich

Die Prozessführung in Frankreich gehört zu den Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Domanski. Wir beraten und begleiten unsere deutschen und französischen Mandanten von der Entwicklung der Verfahrensstrategie über die eigentliche gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche bis hin zur Zwangsvollstreckung der Urteile.


Wir sind in allen zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten im französischen Recht tätig und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten vor allen französischen Gerichten.  

  • Handelsrechtliche Streitigkeiten in Frankreich

    Unsere Kanzlei vertritt ihre Mandantschaft bei der Abwicklung sämtlicher Streitigkeiten, die aus Handelsgeschäften in Frankreich entstehen. 


    Unser Schwerpunkt liegt bei Konflikten mit französischen Handelsvertretern oder dem französischen  Vertriebsnetzt, insbesondere bei der Kündigung bestehender Geschäftsbeziehungen, der Berechnung der Kündigungsfrist oder der Provisionshöhe. 


    Wir vertreten unsere Mandantschaft ebenfalls bei Streitigkeiten mit Zulieferern oder Dienstleistern in Frankreich (Lieferverzug, Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, mangelhafte Ware…). 


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  • Schutzrechtsverletzung in Frankreich

    Unsere Kanzlei hat umfangreiche Praxiserfahrung bei Schutzrechtsverletzung oder unlauterem Wettbewerb in Frankreich (sei es im Marken-, Patent- oder Geschmacksmusterrecht) und berät ihre Mandantschaft fachkompetent vor allen französischen Gerichten. 


    Bei Fälschung von Markenprodukten, Produktpiraterie oder eine Hetz- oder Verleumdungskampagne gegen Ihr Unternehmen auf einer französischen Internetseite setzen wir Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Frankreich effizient durch. 


    Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Beweisaufnahme, über die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. 


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  • Forderungseinzug in Frankreich

    Bei unbezahlten Rechnungen in Frankreich oder offenen Forderungen gegen einen französischen Schuldner, trotz mehrerer Abmahnungen, ist ein gerichtliches Mahnverfahren in Frankreich oft unumgänglich. Wenn der Schuldner die Rechnung beanstandet, kommt es in der Regel zu einem Gerichtsverfahren in Frankreich. 


    Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski unterstützt ihre Mandantschaft beim Forderungseinzug in Frankreich, von der einfachen Abmahnung des Schuldners, dem gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zum gerichtlichen Zahlungsverfahren. Dabei streben wir im vorgerichtlichen Forderungsmanagement immer eine gütliche Einigung mit dem Schuldner an, um Ihre Geschäftsbeziehungen zu favorisieren. 


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  • Unsere Leistungen für Privatpersonen

    Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet für Privatpersonen und Verbraucher Rechtsberatung und Vertretung vor französischen Gerichten in allen zivil- und verbraucherschutzrechtlichen Streitigkeiten. Sei es eine Streitigkeit mit einem Handwerker in Frankreich oder ein Problem mit einer Bestellung in einem französischen Online-Shop, wir stehen Ihnen zur Seite um Ihre Rechte vor den zuständigen französischen Gerichten durchzusetzen. 


    Wir legen Wert darauf, unsere Mandanten im Vorfeld über die Kosten und Erfolgsaussichten der Verfahren zu informieren. 


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Auf unserem Blog zur Prozessführung in Frankreich:

Rechnungen
19. Februar 2025
Situationen, in denen man keine Zahlung von einem französischen Vertragspartner erhält sind häufig und ärgerlich. Der erste Schritt beim Forderungseinzug in Frankreich ist es, eine anwaltliche Abmahnung an den Schuldner verschicken zu lassen. In manchen Fällen reagiert der französische Schuldner nicht auf die Abmahnung. Der nächste Schritt ist dann in den meisten Fällen die Einleitungen eines Mahnverfahrens.
Frau im Spa für Aktion gegen eine Firma die Spas vertreibt
13. Januar 2025
Für viele Firmen, die Opfer von unlauterem Wettbewerb sind, ist es oft schwierig, den Nachweis des durch das unlautere Wettbewerbsverhalten entstandenen Schadens zu erbringen. Aus diesem Grund entscheidet die französische Rechtsprechung schon seit vielen Jahren, dass jedes unlautere Wettbewerbsverhalten notwendigerweise einen Schaden mit sich bringt, sei es auch ein rein immaterieller Schaden.
Richterhammer zur Urteilsvollstreckung
10. April 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
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