Französisches Wirtschaftsrecht

Französisches Wirtschaftsrecht

Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Geschäftskunden in den unterschiedlichen Bereichen des französischen Wirtschaftsrechts. Von Start-ups bis hin zu multinationalen Unternehmen begleiten wir Sie von der Gründung Ihrer Firma in Frankreich, über die Verfassung Ihrer Verträge und AGB im französischen Recht, bis hin zu Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern.


Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig: 

  • Firmengründung in Frankreich

    Sie möchten eine Firma in Frankreich oder eine französische Tochtergesellschaft für Ihre deutsche Firma gründen? Unsere Experten stehen Ihnen von der Wahl der passenden Gesellschaftsform in Frankreich bis hin zur Beratung zum angemessenen Steuersystem zur Seite. 


    Unser Team kann Ihnen eine maßgeschneiderte Satzung im französischen Recht zur Verfügung stellen und alle Formalitäten zur Eintragung Ihrer Gesellschaft in Frankreich für Sie übernehmen, bis zur Übermittlung des französischen Handelsregisterauszugs. 


    Wir sind Ihnen ebenfalls bei der rechtskonformen Organisation Ihrer jährlichen Gesellschafterversammlung in Frankreich behilflich und können die damit zusammenhängenden Unterlagen für Ihr Unternehmen vorbereiten. 


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  • Verfassung von Verträgen und AGBs für das Frankreichgeschäft

    Sie benötigen allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf Ihre Tätigkeit in Frankreich zugeschnitten sind, oder wollen einen von Ihrem französischen Geschäftspartner vorgelegten Vertrag prüfen lassen? Unsere Anwaltskanzlei hat ein besonderes Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung im französischen Vertragsrecht entwickelt. Wir bieten die Gestaltung individueller Verträge und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen mit Ihren französischen Kunden und Geschäftspartnern.  


    Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den auf Frankreich ausgerichteten Online-Shop steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit im französischen Vertragsrecht, und zwar sowohl für BtoB- als auch den BtoC-Geschäftsverkehr. Wir bieten unseren Mandanten außerdem ein umfangreiches Audit des französischen Online-Shops an, das insbesondere die Prüfung der AGB, des Bestelltunnels und des Impressums umfasst. 


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  • Prozessführung in Frankreich

    Die Anwaltskanzlei Domanski vertritt regelmäßig deutsche Geschäftskunden vor allen französischen Gerichten bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Handelsvertretern in allen Bereichen des französischen Wirtschaftsrechts. 


    Ob es sich um eine Reklamation bezüglich gelieferter Ware, Mängel bei einer Dienstleistung, oder einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eines französischen Konkurrenten handelt, unsere Kanzlei vertritt Sie von der Beweisaufnahme bis hin zur Vollstreckung Ihrer Forderungen in Frankreich. 


    Dabei sind wir stets um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemüht. 


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  • Forderungsmanagement und Inkasso in Frankreich

    Unsere Leistungen im Bereich des französischen Wirtschaftsrechts umfassen Forderungsmanagement und Inkasso in Frankreich. Wir vertreten unsere Mandanten von der außergerichtlichen Abmahnung bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren, um die Eintreibung Ihrer Forderungen durchzusetzen. 


    Wenn Ihre Forderungen von Ihrem französischen Schuldner bestritten werden, ist es besonders sinnvoll, eine spezialisierte deutsch-französische Anwaltskanzlei mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung zu beauftragen.


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Auf unserem Blog zum französischen Wirtschaftsrecht:

Rechnungen
19. Februar 2025
Situationen, in denen man keine Zahlung von einem französischen Vertragspartner erhält sind häufig und ärgerlich. Der erste Schritt beim Forderungseinzug in Frankreich ist es, eine anwaltliche Abmahnung an den Schuldner verschicken zu lassen. In manchen Fällen reagiert der französische Schuldner nicht auf die Abmahnung. Der nächste Schritt ist dann in den meisten Fällen die Einleitungen eines Mahnverfahrens.
Frau im Spa für Aktion gegen eine Firma die Spas vertreibt
13. Januar 2025
Für viele Firmen, die Opfer von unlauterem Wettbewerb sind, ist es oft schwierig, den Nachweis des durch das unlautere Wettbewerbsverhalten entstandenen Schadens zu erbringen. Aus diesem Grund entscheidet die französische Rechtsprechung schon seit vielen Jahren, dass jedes unlautere Wettbewerbsverhalten notwendigerweise einen Schaden mit sich bringt, sei es auch ein rein immaterieller Schaden.
Richterhammer zur Urteilsvollstreckung
10. April 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
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