Französisches Patentrecht

Französisches Patentrecht

Das Patent schützt eine Erfindung und erteilt ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Inhaber für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.


Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski vertritt ihre Mandantschaft im französischen Patentrecht vor den zuständigen Gerichten in Frankreich und übernimmt die Verfassung von Lizenz- und Abtretungsverträgen von Patenten, Know-How und Firmengeheimnissen. 

  • Vertragsgestaltung im französischen Patentrecht

    Wir unterstützen unsere Mandantschaft bei der Vertragsgestaltung zu ihren gewerblichen Schutzrechten. Egal ob Lizenz- oder Abtretungsverträge von Patenten oder Know-How-Verträge, wir verfassen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge, analysieren die Verträge, die Ihnen von Vertragspartner vorgelegt wurden und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen. 


    Wir haben Erfahrung mit dem deutsch-französischen Rechtsverkehr und können die Verträge in zweisprachiger Version ausarbeiten und Sie bei den Vertragsverhandlungen mit französischen und internationalen Geschäftspartnern begleiten. 


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  • Arbeitnehmererfindungen im französischen Recht

    90% aller patentierten Erfindungen in Frankreich werden von Arbeitnehmern geschaffen.  


    Wir beraten unsere Mandanten zum gesetzlichen Rahmen von Diensterfindungen in Frankreich und helfen ihnen, bei der Gestaltung der Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse mit den französischen Mitarbeitern und der Festlegung der angemessenen Vergütung im französischen Unternehmen.   


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  • Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen

    Rechtssichere Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sind zum Schutz von Betriebsgeheimnissen, Know-how und nicht patentierten Erfindungen unumgänglich, sei es im Verhältnis zu Vertragspartner oder Mitarbeitern. 


    Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und den Vertragsverhandlungen in Frankreich. 


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  • Durchsetzung von Patentrechten in Frankreich

    Wir vertreten unsere Mandantschaft bei Patentverletzung in Frankreich vor dem zuständigen Gericht in Paris und setzen Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Frankreich durch. 


    Im Vorfeld eines Patentverletzungsverfahrens ist oft eine Beschlagnahme zur Beweissicherung notwendig, um die Verletzungshandlungen vor Gericht nachzuweisen und die Schadenshöhe ermitteln zu können. 


    Wir vertreten ebenfalls Ihre Rechte, wenn Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen vermeintlicher Patentverletzung in Frankreich erhalten. 


    Im Einklang mit den französischen Gerichten sind wir stetig bemüht, eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben. Wenn alternative Streitbeilegung nicht durchführbar ist, begleiten wir unsere Mandanten bis zur Veröffentlichung und Vollstreckung des Urteils. 


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Auf unserem Blog zum französischen Patentrecht:

Stromkabel für Patent über Stromkabel
27. Februar 2025
Di Auesnahme des persönlichen Besitzrechts ist in Artikel L. 613-7 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum bestimmt. Dieser Artikel sieht vier kumulative Bedingungen vor, die der Vorbesitzer nachweisen muss, um sich auf die Ausnahme des persönlichen Besitzrechts berufen zu können: - der Besitz muss vor dem Anmeldetag des Patents oder dem Prioritätstag bestanden haben, - die Techniken, die Gegenstand des persönlichen Vorbesitzes sind, muss mit der patentierten Erfindung identisch sein, - der Besitz muss auf französischem Hoheitsgebiet bestanden haben, - die Person, die den Besitz beansprucht (der Erfinder), muss gutgläubig sein.
patentierte Erfindung
6. Februar 2025
Die Vindikationsklage ist in Artikel L. 611-8 des französischen Gesetzbuchs für geistiges Eigentum vorgesehen und ermöglicht es dem "wahren" Erfinder, die Übertragung eines eingetragenen Patents oder einer Patentanmeldung gegen dessen unrechtmäßigen Inhaber zu erwirken.
Patentzeichnung für europäisches Patent
von a.dom 19. November 2022
Das beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldete europäische Patent ist nur in den Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschützt, für die bei der Anmeldung der Schutz beantragt wurde. Um den vollständigen Schutz des europäischen Patents in den bei seiner Anmeldung beantragten Mitgliedsstaaten zu erhalten, muss das europäische Patent in jedem dieser Länder validiert werden, sobald die Erteilung vom EPA veröffentlicht wurde. Nach seiner Validierung in dem betroffenen Land hat das europäische Patent dort die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent und die nationalen Gerichte sind im Falle einer Patentverletzung zuständig.
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