Das Patent schützt eine Erfindung und erteilt ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinen Inhaber für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Domanski vertritt ihre Mandantschaft im französischen Patentrecht vor den zuständigen Gerichten in Frankreich und übernimmt die Verfassung von Lizenz- und Abtretungsverträgen von Patenten, Know-How und Firmengeheimnissen.
Wir unterstützen unsere Mandantschaft bei der Vertragsgestaltung zu ihren gewerblichen Schutzrechten. Egal ob Lizenz- oder Abtretungsverträge von Patenten oder Know-How-Verträge, wir verfassen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge, analysieren die Verträge, die Ihnen von Vertragspartner vorgelegt wurden und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen.
Wir haben Erfahrung mit dem deutsch-französischen Rechtsverkehr und können die Verträge in zweisprachiger Version ausarbeiten und Sie bei den Vertragsverhandlungen mit französischen und internationalen Geschäftspartnern begleiten.
90% aller patentierten Erfindungen in Frankreich werden von Arbeitnehmern geschaffen.
Wir beraten unsere Mandanten zum gesetzlichen Rahmen von Diensterfindungen in Frankreich und helfen ihnen, bei der Gestaltung der Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse mit den französischen Mitarbeitern und der Festlegung der angemessenen Vergütung im französischen Unternehmen.
Rechtssichere Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sind zum Schutz von Betriebsgeheimnissen, Know-how und nicht patentierten Erfindungen unumgänglich, sei es im Verhältnis zu Vertragspartner oder Mitarbeitern.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und den Vertragsverhandlungen in Frankreich.
Wir vertreten unsere Mandantschaft bei Patentverletzung in Frankreich vor dem zuständigen Gericht in Paris und setzen Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Frankreich durch.
Im Vorfeld eines Patentverletzungsverfahrens ist oft eine Beschlagnahme zur Beweissicherung notwendig, um die Verletzungshandlungen vor Gericht nachzuweisen und die Schadenshöhe ermitteln zu können.
Wir vertreten ebenfalls Ihre Rechte, wenn Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen vermeintlicher Patentverletzung in Frankreich erhalten.
Im Einklang mit den französischen Gerichten sind wir stetig bemüht, eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben. Wenn alternative Streitbeilegung nicht durchführbar ist, begleiten wir unsere Mandanten bis zur Veröffentlichung und Vollstreckung des Urteils.