Ein Markenzeichen hat für alle Firmen eine zentrale Bedeutung und sollte daher geschützt und valorisiert werden.
Wir beraten unsere Mandantschaft umfassend in allen Aspekten des französischen Markenrechts, von der Markenanmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Markenrechte.
Sie wollen Ihre Marke in Frankreich schützen lassen? Gerne übernehmen wir hier alle Formalitäten vor dem französischen Patent- und Markenamt INPI für Sie. Im Vorfeld der Markeneintragung beraten wir Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Markennamen für Frankreich und führen entsprechende Markenrecherchen durch. Sobald Ihre Marke erfolgreich eingetragen wurde, übernehmen wir die Markenüberwachung in Frankreich.
Die Kanzlei Domanski unterstützt ihre Mandantschaft bei allen Verfahren vor dem französischen Markenamt INPI. Unsere Kanzlei hat eine langjährige Praxiserfahrung mit Widerspruchsverfahren und Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem französischen Markenamt und kann Ihnen hier kompetent zur Seite stehen.
Auf Anfrage können wir Sie gerne über die unterschiedlichen Tarife des französischen Markenamts informieren.
Wir beraten unsere Mandantschaft fachkompetent und zielorientiert bei der Verfassung und Prüfung sämtlicher Verträge im französischen Markenrecht. Egal ob Abtretungs- oder Lizenzverträge oder Abgrenzungsvereinbarungen, wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung nach dem französischen Recht oder passen Ihre deutschen Verträge ans französische Recht an, auch in zweisprachiger Version. Dank unserer Sprachkenntnisse helfen wir auch gerne bei der Verständigung und den Verhandlungen mit französischen Vertragspartnern.
Bei Markenverletzung in Frankreich oder unlauterem Wettbewerb durch französische Firmen bieten wir kompetente und zielorientierte Unterstützung.
Wir vertreten unsere Mandantschaft vor den zuständigen französischen Gerichten, von der Beweisaufnahme bis hin zur Vollstreckung des Urteils. Dabei legen wir Wert darauf, unsere Mandanten im Vorfeld über Risiken, Kosten und Erfolgsaussichten zu informieren. Die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Wenn Sie eine Abmahnung oder Benachrichtigung wegen Markenverletzung in Frankreich erhalten haben, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten bei Abmahnung wegen Markenverletzung auf Online Marktplätzen oder E-Commerce Plattformen wie Amazon oder Ebay.