Französisches Markenrecht

Französisches Markenrecht

Ein Markenzeichen hat für alle Firmen eine zentrale Bedeutung und sollte daher geschützt und valorisiert werden.


Wir beraten unsere Mandantschaft umfassend in allen Aspekten des französischen Markenrechts, von der Markenanmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Markenrechte.

  • Markenanmeldung in Frankreich

    Sie wollen Ihre Marke in Frankreich schützen lassen? Gerne übernehmen wir hier alle Formalitäten vor dem französischen Patent- und Markenamt INPI für Sie. Im Vorfeld der Markeneintragung beraten wir Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Markennamen für Frankreich und führen entsprechende Markenrecherchen durch. Sobald Ihre Marke erfolgreich eingetragen wurde, übernehmen wir die Markenüberwachung in Frankreich. 


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  • Widerspruchsverfahren, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem französischen Markenamt

    Die Kanzlei Domanski unterstützt ihre Mandantschaft bei allen Verfahren vor dem französischen Markenamt INPI. Unsere Kanzlei hat eine langjährige Praxiserfahrung mit Widerspruchsverfahren und Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem französischen Markenamt und kann Ihnen hier kompetent zur Seite stehen.


    Auf Anfrage können wir Sie gerne über die unterschiedlichen Tarife des französischen Markenamts informieren. 


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  • Vertragsgestaltung im französischen Markenrecht

    Wir beraten unsere Mandantschaft fachkompetent und zielorientiert bei der Verfassung und Prüfung sämtlicher Verträge im französischen Markenrecht. Egal ob Abtretungs- oder Lizenzverträge oder Abgrenzungsvereinbarungen, wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung nach dem französischen Recht oder passen Ihre deutschen Verträge ans französische Recht an, auch in zweisprachiger Version. Dank unserer Sprachkenntnisse helfen wir auch gerne bei der Verständigung und den Verhandlungen mit französischen Vertragspartnern. 


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  • Markenverteidigung in Frankreich

    Bei Markenverletzung in Frankreich oder unlauterem Wettbewerb durch französische Firmen bieten wir kompetente und zielorientierte Unterstützung. 


    Wir vertreten unsere Mandantschaft vor den zuständigen französischen Gerichten, von der Beweisaufnahme bis hin zur Vollstreckung des Urteils. Dabei legen wir Wert darauf, unsere Mandanten im Vorfeld über Risiken, Kosten und Erfolgsaussichten zu informieren. Die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. 


    Wenn Sie eine Abmahnung oder Benachrichtigung wegen Markenverletzung in Frankreich erhalten haben, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten bei Abmahnung wegen Markenverletzung auf Online Marktplätzen oder E-Commerce Plattformen wie Amazon oder Ebay. 


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Auf unserem Blog zum französischen Markenrecht:

Gebrauchtwagen zur Darstellung der Marke GPA
28. März 2025
In einer Entscheidung vom 20.12.2024 löschte das französische Markenamt INPI eine Marke teilweise, aufgrund mangelnder rechtserhaltender Benutzung der Marke.
Facebook Like Button für Markennutzung auf Social Media
9. Januar 2025
In einer einstweiligen Verfügung vom 24.04.2024 verurteilte das Pariser Gericht die Firma META Platforms Ireland Ltd., Anbieter der sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Messenger, dazu, die Veröffentlichung von Werbeanzeigen zu verhindern, die Markenrechtsverletzend sind. So muss META die auf dem sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalte filtern, um die Veröffentlichung von markenrechtsverletzenden Inhalten zu vermeiden.
Richterhammer fürAuktion
3. Juni 2024
Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient. • Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz) • Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken • Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich
Griechische Göttin
14. Mai 2024
In einem Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das Pariser Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris), dass Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken, die jeweils für Unterwäsche und Damenbinden angemeldet wurden, vorliegen kann, und zwar aufgrund der Komplementarität der Waren.
Gazelle und Tiere aus Afrika für die Marke
28. März 2024
Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke.
Markenrechtsangelegenheit
von a.dom 19. März 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
Paragraph unter der Lupe : das Widerspruchsverfahren im Markenrecht
von a.dom 19. Juli 2022
Das Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt INPI gegen eine französische Markenanmeldung ist ein effizientes und schnelles Verfahren, um zu verhindern, dass französische Markenanmelder identische oder ähnliche Markenzeichen in Frankreich anmelden.
Teddybär um die Marke
von a.dom 8. Februar 2022
Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 21.12.2019 (Nr. 17/20407, Pol 5, 2. Kammer) ist ein interessantes Beispiel der Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplexen Zeichen. Der Entscheidung lag die Markenanmeldung Nr. 4333182 vom 29.01.2017 des komplexen Zeichens „Histoires de bêtes“ (frei übersetzt mit „Tiergeschichten“) in Klassen 18, 25 und 42 zu Grunde. Dieses komplexe Zeichen enthielt unter dem Wortelement die Zeichnung, in feinen Linien, eines rennenden Hasen.
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