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Französisches Markenrecht: Die „DROUOT“-Entscheidung – trotz Bekanntheit keine Markenverletzung!

3 juin 2024

Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient.

 

  • Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz)


  • Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken


  • Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich 

Der komplexe Begriff der "Bekanntheit" im französischen Markenrecht

Der Begriff der "Bekanntheit" wird im französischen Markenrecht von der Rechtsprechung definiert. Das Verständnis dieses rechtswissenschaftlichen Konzepts ist unerlässlich, um den Schutzumfang einer Marke zu optimieren. In der Tat können bekannte Marken erweitert geschützt sein, d. h. gegebenenfalls auch für Waren und Dienstleistungen, für die sie nicht eingetragen wurden. Die Bedingungen für diesen erweiterten Schutz wurden von der europäischen und französischen Rechtsprechung festgelegt:

 

Um den erweiterten Schutz einer bekannten Marken zu genießen, fordert die Rechtsprechung eine außergewöhnliche Bekanntheit der betroffenen Marke bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise. In Frankreich wird der Bekanntheitsgrad einer Marke nach dem Gebiet, in dem sie betrieben wird, der Intensität und Dauer ihrer Nutzung sowie dem Ausmaß der Werbeinvestitionen bewertet. Diese Kriterien müssen eindeutig nachgewiesen werden können, damit die Marke den verstärkten Schutz einer bekannten Marke genießen kann.

Hammer für Auktion

Die Bewertung des Bekanntheitsgrads einer Marke erfordert eine gründliche Analyse ihrer Marktstellung, ihrer Auswirkungen auf die Verkehrskreise und ihrer Unterscheidungskraft im Verhältnis zu anderen Marken. Ein gutes Verständnis des Konzepts der „bekannten Marke“ kann den Inhabern von Markenrechten ermöglichen, den Schutz Ihrer Markenzeichen zu optimieren und unbefugte oder rufschädigende Nutzung der Markenzeichen zu bekämpfen.


Die akademische Forschung in Frankreich liefert eine Umfangreiche Analyse der Rechtsprechung zu den unterschiedlichen Anforderungen an den Bekanntheitsgrad einer Marke im französischen Recht. 


Die "DROUOT"-Entscheidung: Keine Verletzung der bekannten "DROUOT"-Marken durch die jüngere Marke "DROUOT SPORT"

Die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 bezüglich der bekannten Marken "DROUOT" sowie der jüngeren Marke "DROUOT SPORT" zeigt jedoch die Grenzen des erweiterten Schutzes renommierter Marken auf.


Diese Entscheidung betrifft die Firma DROUOT PATRIMOINE, ein auf die Organisation von Kunstauktionen spezialisiertes Unternehmen und in diesem Zusammenhang Inhaberin mehrerer französischer- und Unionsmarken, die bei einem großen Teil der betroffenen Verkehrskreise einen unbestreitbaren Bekanntheitsgrad für Kunstauktionen erworben hat.  


Die Firma DROUOT PATRIMOINE hat erfahren, dass die Firma HOLDING DROUOT SPORT die französische Wort-Bild-Marke "DROUOT SPORT" angemeldet hat, um eine Sportklinik im Pariser Stadtteil Drouot zu betreiben.


Da die vorherigen bekannten Marken "DROUOT" offensichtlich nicht für medizinische oder chirurgische Dienstleistungen eingetragen wurden, machte die Firma DROUOT PATRIMOINE den Bekanntheitsgrad ihrer vorherigen Marken geltend, um die Löschung der jüngeren Marke "DROUOT SPORT" sowie eine Entschädigung für ihren Schaden zu erwirken, der sich aus der angeblichen Verletzung ihrer vorherigen Rechte ergeben würde.


Das Pariser Gericht lehnte diesen Antrag in einem Urteil vom 27. Januar 2022 ab. Die von DROUOT PATRIMOINE gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wird ebenfalls zurückgewiesen. Der Pariser Gerichtshof begründet seine Entscheidung wie folgt:


  • Der Gerichtshof erinnert daran, dass zu prüfen ist, ob die betroffenen Verkehrskreise die vorherigen bekannten Marken und die jüngere Marke gedanklich miteinander in Verbindung bringen.


  • Im vorliegenden Fall ist der Pariser Gerichtshof der Auffassung, dass die beiden Marken für Dienstleistungen aus völlig unterschiedlichen Branchen (Kunstauktionen und medizinische Dienstleistungen) angemeldet wurden, die sich noch nicht einmal ergänzen.


  • Das Pariser Gericht ist weiterhin der Ansicht, dass die beiden einander gegenüberstehenden Zeichen nicht identisch sind, sondern vielmehr einen durchschnittlichen Ähnlichkeitsgrad aufweisen: Die jüngere Marke "DROUOT SPORT" sei eine Wort-Bild-Marke, die visuelle Unterschiede zu den vorherigen Marken aufweise.


  • Darüber hinaus bezeichnet das einzige gemeinsame Element beider Marken - "DROUOT" - einen Stadtteil im 9. Arrondissement von Paris. Die zweite Marke "DROUOT SPORT" ruft daher für die beteiligten Verkehrskreise die Assoziation einer Sportklinik im Pariser Stadtteil Drouot hervor, was jegliche Verwechslungsgefahr oder Assoziation mit den früheren bekannten Marken "DROUOT" ausschließe.


Dieses Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung veranschaulicht, wie der Begriff der bekannten Marke von den französischen Gerichten ausgelegt wird, wobei es ebenfalls die Grenzen des Bekanntheitsgrads einer Marke zeigt. 


Wie kann man den Schutz einer bekannten Marke in Frankreich optimieren?


Inhaber bekannter Marken haben verschiedene Möglichkeiten, um den Schutz ihrer Rechte optimal zu gewährleisten. Die Kanzlei DOMANSKI kann Sie im Vorfeld zu den verschiedenen Maßnahmen beraten und unterstützt Sie im Konfliktfall:


  • Kontinuierliche Überwachung: Eine regelmäßige Überwachung des Marktes ist unumgänglich, um die unbefugte Nutzung einer bekannten Marke frühzeitig zu erkennen. Eine solche Überwachung kann im Internet sowie im Markenregister des französischen Markenamts erfolgen. Bei einer frühzeitigen Erkennung potenzieller Verstöße können außergerichtliche Schritte eingeleitet werden, um ein langes Verfahren zu vermeiden.

 

  • Gerichtliches Vorgehen: Im Falle einer nachgewiesenen Markenverletzung hat der Markeninhaber die Möglichkeit, ein Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Frankreich oder dem französischen Markenamt INPI einzuleiten. Auf diesem Wege kann Unterlassung der Verletzungshandlungen sowie Schadensersatz gefordert werden. Ein gerichtliches Vorgehen ist in gewissen Fällen unumgänglich, um die Rechte an einer bekannten Marke zu verteidigen. 
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