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Französisches Markenrecht: Bewertung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Wortmarke und einer Wort-Bild-Marke

28 mars 2024

Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke. 

Die Benutzung ähnlicher Zeichen für ähnliche Tätigkeiten 

Der vorliegende Fall betrifft die Firma MAIENGA, Veranstalterin der ersten reinen Frauen-Auto-Rallye der Welt, die seit 1990 in Marokko unter dem Zeichen "RALLYE DES GAZELLES" stattfindet. Die Firma MAIENGA hat dieses Zeichen im Jahr 2006 als EU-Wortmarke angemeldet. 


Im Jahr 2016 wurde sie auf die Veranstaltung eines "Trek des Gazelles" in der marokkanischen Wüste aufmerksam, genauer gesagt auf eine Wohltätigkeitswanderung zur Finanzierung von Ferien für krebskranke Kinder, die von der Firma NATURALLYE unter dem Zeichen "TREK DES GAZELLES" organisiert wurde.


Der Inhaber der älteren Marke kontaktierte daraufhin die Veranstalterin des Treks und beschloss, nach längeren Verhandlungen, die Existenz der Wohltätigkeitswanderung zu tolerieren.


Ab dem Jahr 2017 hat NATURALLYE dann allerdings mehrere Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" angemeldet. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, entschied sich MAIENGA im Jahr 2020 dazu, gegen die Firma NATURALLYE wegen Verletzung ihrer früheren Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" vorzugehen.  


In dieser Angelegenheit musste sich das Pariser Berufungsgericht zunächst über die Zulässigkeit dieser Klage aussprechen. Anschließend wies das Pariser Gericht die Verletzungsklage als unbegründet ab, da es empfand, dass zwischen den beiden Marken keine Verletzungsgefahr bestehe. Schauen wir uns diese Punkte nacheinander an.


Zulässigkeit: Ausgangspunkt der fünfjährigen Duldung im französischen Markenrecht

Gemäß der Artikel L. 716-4-5 und L.716-2-8 des französischen Gesetzbuchs über das geistige Eigentumsrecht ist die Verletzungsklage durch den Inhaber einer älteren Marke gegen eine jüngere Marke unzulässig, wenn der Inhaber der älteren Marke die Benutzung der jüngeren Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen geduldet hat. 


Das Berufungsgericht erinnert in der Entscheidung vom 24.04.2024 daran, dass diese Frist von 5 Jahren nicht mit dem Tag der Anmeldung oder der Eintragung der späteren Marke beginnt, sondern ab dem Tag, an dem der Inhaber der älteren Marke von der tatsächlichen Benutzung der zweiten Marke Kenntnis genommen hat.


Im vorliegenden Fall ging aus den Anlagen hervor, dass MAIENGA die Firma NATURALLYE schriftlich kontaktiert habe, sobald sie von der Veranstaltung des „Treks der Gazellen“ im Jahr 2016 Kenntnis genommen hat, so dass die fünfjährige Frist zum Zeitpunkt der Einreichung der Verletzungsklage im Jahr 2020 noch nicht abgelaufen war.


Der Antrag auf Unzulässigkeit der Verletzungsklage wurde daher vom Pariser Berufungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2024 zurückgewiesen. 


Begründetheit: Der Platz der graphischen Elemente bei der Beurteilung der Markenverletzung

Die Klage wegen Markenverletzung der Wortmarke RALLYE DES GAZLLES durch die späteren Wort-Bild-Marken TREK DES GAZELLES sei laut Pariser Gericht zwar zulässig, wurde jedoch als unbegründet abgewiesen. Die graphischen Elemente seien bei den jüngeren Marken vorherrschend, was eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen ausschließen würde. 


Um festzustellen, dass keine Verwechslungsgefahr, und somit auch keine Markenverletzung, vorliegen würde, vertrat das Pariser Berufungsgericht die Auffassung, dass die Begriffe "TREK DES GAZELLES" eine originelle Schreibweise hätten und dass die stilisierte Gazelle, die den Schriftzug begleitet, aufgrund ihrer Position im Gesamterscheinungsbild des Zeichens vorranging sei. Nach Auffassung des Gerichts bestehen daher starke visuelle Unterschiede zwischen den beiden Zeichen.


Mit Hinblick auf die Wortbestandteile der Marken ist der Gerichtshof der Auffassung, dass der Begriff „Gazelle“ für eine Frauensportveranstaltung in Marokko nicht hinreichend unterscheidungskräftig sei, da Frauen in den Maghreb-Ländern gemeinhin auf Französisch als "Gazellen" bezeichnet werden. Auch die anderen Begriffe "Rallye" und "Trek" seien schwach, da sie lediglich die Art der jeweiligen Sportveranstaltungen beschreiben.


Daraus folgt, dass die Bildbestandteile des jüngeren Zeichens eindeutig dominieren und erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Marken schaffen.


Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Verwechslungsgefahr im französischen Markenrecht immer im Einzelfall zu beurteilen ist und eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden müssen.   



Gerne unterstützt die Anwaltskanzlei DOMANSKI Sie bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Markenverletzungsklage gegen einen Wettbewerber in Frankreich. 


par 183:897079496 3 juin 2024
Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient. • Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz) • Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken • Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich
marque renommée pour services de vente aux enchères
par 183:897079496 3 juin 2024
Dans cet article, nous allons expliquer le cadre juridique de la protection des marques de renommée en droit français et analyser, à titre d’exemple, la décision n° 22/04646 de la Cour d'appel de Paris du 28 février 2024 concernant les marques renommées "DROUOT". • Présentation du concept de la "marque renommée" en droit des marques français et son intérêt pour la protection de ces marques (les marques renommées bénéficient d'une protection élargie) • Etude de la jurisprudence "DROUOT" : un exemple des limites de la protection élargie des marques renommées • Optimiser la protection de sa marque renommée en France
Göttin
par 183:897079496 14 mai 2024
In einem Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das Pariser Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris), dass Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken, die jeweils für Unterwäsche und Damenbinden angemeldet wurden, vorliegen kann, und zwar aufgrund der Komplementarität der Waren.
déesse
par 183:897079496 14 mai 2024
Dans une décision du 24 janvier 2024, la Cour d’appel de Paris, a décidé qu’il pouvait exister un risque de confusion entre deux marques désignant respectivement des sous-vêtements et des serviettes hygiéniques, en raison de la complémentarité des produits.
Datenbroker
par 183:897079496 19 avril 2024
In mehreren Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Anfang des Jahres 2024 ergangen sind, wird die Nutzung zu Werbezwecken von Daten, die von einem Datenbroker zur Verfügung gestellt wurden, kontrolliert und bestraft, falls die Einwilligung der betroffenen Personen zur Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken nicht vorliegt.
Courtiers en données
par 183:897079496 19 avril 2024
Par une série de plusieurs décisions rendues depuis janvier 2024, la CNIL contrôle et sanctionne l’usage à des fins de prospection commerciale de données fournies par des courtiers en données, en cas d’absence de vérification si les personnes concernées avaient valablement consenti à être démarchées.
Urteilsvollstreckung
par 183:897079496 10 avril 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
exécution d'un jugement
par 183:897079496 10 avril 2024
Si vous avez obtenu une décision favorable devant une juridiction étrangère à l’encontre d’un débiteur, personne physique ou morale, en France, il se pose la question de l’exécution de ce jugement étranger en France pour obtenir paiement des sommes qui vous sont dues. Pour faire exécuter un jugement étranger sur le territoire français, il faut tout d’abord regarder si le jugement émane d’une juridiction située dans un Etat membre de l’Union Européenne ou d’une juridiction d’un pays tiers.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars 2024
Dans un arrêt n° 22/02420 du 24 janvier 2024, la 1ère Chambre du Pôle 5 de la Cour d’appel de Paris a décidé qu’il n’y avait pas de risque de confusion entre les marques semi-figuratives « TREK DES GAZELLES » et la marque verbale antérieure « RALLYE DES GAZELLES » et par conséquent pas de contrefaçon de la marque antérieure.
Markenrechtsangelegenheit
par a.dom 19 mars 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
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