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Französisches Markenrecht: Bewertung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Wortmarke und einer Wort-Bild-Marke

mars 28, 2024

Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke. 

Die Benutzung ähnlicher Zeichen für ähnliche Tätigkeiten 

Der vorliegende Fall betrifft die Firma MAIENGA, Veranstalterin der ersten reinen Frauen-Auto-Rallye der Welt, die seit 1990 in Marokko unter dem Zeichen "RALLYE DES GAZELLES" stattfindet. Die Firma MAIENGA hat dieses Zeichen im Jahr 2006 als EU-Wortmarke angemeldet. 


Im Jahr 2016 wurde sie auf die Veranstaltung eines "Trek des Gazelles" in der marokkanischen Wüste aufmerksam, genauer gesagt auf eine Wohltätigkeitswanderung zur Finanzierung von Ferien für krebskranke Kinder, die von der Firma NATURALLYE unter dem Zeichen "TREK DES GAZELLES" organisiert wurde.


Der Inhaber der älteren Marke kontaktierte daraufhin die Veranstalterin des Treks und beschloss, nach längeren Verhandlungen, die Existenz der Wohltätigkeitswanderung zu tolerieren.


Ab dem Jahr 2017 hat NATURALLYE dann allerdings mehrere Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" angemeldet. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, entschied sich MAIENGA im Jahr 2020 dazu, gegen die Firma NATURALLYE wegen Verletzung ihrer früheren Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" vorzugehen.  


In dieser Angelegenheit musste sich das Pariser Berufungsgericht zunächst über die Zulässigkeit dieser Klage aussprechen. Anschließend wies das Pariser Gericht die Verletzungsklage als unbegründet ab, da es empfand, dass zwischen den beiden Marken keine Verletzungsgefahr bestehe. Schauen wir uns diese Punkte nacheinander an.


Zulässigkeit: Ausgangspunkt der fünfjährigen Duldung im französischen Markenrecht

Gemäß der Artikel L. 716-4-5 und L.716-2-8 des französischen Gesetzbuchs über das geistige Eigentumsrecht ist die Verletzungsklage durch den Inhaber einer älteren Marke gegen eine jüngere Marke unzulässig, wenn der Inhaber der älteren Marke die Benutzung der jüngeren Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen geduldet hat. 


Das Berufungsgericht erinnert in der Entscheidung vom 24.04.2024 daran, dass diese Frist von 5 Jahren nicht mit dem Tag der Anmeldung oder der Eintragung der späteren Marke beginnt, sondern ab dem Tag, an dem der Inhaber der älteren Marke von der tatsächlichen Benutzung der zweiten Marke Kenntnis genommen hat.


Im vorliegenden Fall ging aus den Anlagen hervor, dass MAIENGA die Firma NATURALLYE schriftlich kontaktiert habe, sobald sie von der Veranstaltung des „Treks der Gazellen“ im Jahr 2016 Kenntnis genommen hat, so dass die fünfjährige Frist zum Zeitpunkt der Einreichung der Verletzungsklage im Jahr 2020 noch nicht abgelaufen war.


Der Antrag auf Unzulässigkeit der Verletzungsklage wurde daher vom Pariser Berufungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2024 zurückgewiesen. 


Begründetheit: Der Platz der graphischen Elemente bei der Beurteilung der Markenverletzung

Die Klage wegen Markenverletzung der Wortmarke RALLYE DES GAZLLES durch die späteren Wort-Bild-Marken TREK DES GAZELLES sei laut Pariser Gericht zwar zulässig, wurde jedoch als unbegründet abgewiesen. Die graphischen Elemente seien bei den jüngeren Marken vorherrschend, was eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen ausschließen würde. 


Um festzustellen, dass keine Verwechslungsgefahr, und somit auch keine Markenverletzung, vorliegen würde, vertrat das Pariser Berufungsgericht die Auffassung, dass die Begriffe "TREK DES GAZELLES" eine originelle Schreibweise hätten und dass die stilisierte Gazelle, die den Schriftzug begleitet, aufgrund ihrer Position im Gesamterscheinungsbild des Zeichens vorranging sei. Nach Auffassung des Gerichts bestehen daher starke visuelle Unterschiede zwischen den beiden Zeichen.


Mit Hinblick auf die Wortbestandteile der Marken ist der Gerichtshof der Auffassung, dass der Begriff „Gazelle“ für eine Frauensportveranstaltung in Marokko nicht hinreichend unterscheidungskräftig sei, da Frauen in den Maghreb-Ländern gemeinhin auf Französisch als "Gazellen" bezeichnet werden. Auch die anderen Begriffe "Rallye" und "Trek" seien schwach, da sie lediglich die Art der jeweiligen Sportveranstaltungen beschreiben.


Daraus folgt, dass die Bildbestandteile des jüngeren Zeichens eindeutig dominieren und erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Marken schaffen.


Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Verwechslungsgefahr im französischen Markenrecht immer im Einzelfall zu beurteilen ist und eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden müssen.   



Gerne unterstützt die Anwaltskanzlei DOMANSKI Sie bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Markenverletzungsklage gegen einen Wettbewerber in Frankreich. 


Datenbroker
par 183:897079496 19 avr., 2024
In mehreren Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Anfang des Jahres 2024 ergangen sind, wird die Nutzung zu Werbezwecken von Daten, die von einem Datenbroker zur Verfügung gestellt wurden, kontrolliert und bestraft, falls die Einwilligung der betroffenen Personen zur Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken nicht vorliegt.
Courtiers en données
par 183:897079496 19 avr., 2024
Par une série de plusieurs décisions rendues depuis janvier 2024, la CNIL contrôle et sanctionne l’usage à des fins de prospection commerciale de données fournies par des courtiers en données, en cas d’absence de vérification si les personnes concernées avaient valablement consenti à être démarchées.
Urteilsvollstreckung
par 183:897079496 10 avr., 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
exécution d'un jugement
par 183:897079496 10 avr., 2024
Si vous avez obtenu une décision favorable devant une juridiction étrangère à l’encontre d’un débiteur, personne physique ou morale, en France, il se pose la question de l’exécution de ce jugement étranger en France pour obtenir paiement des sommes qui vous sont dues. Pour faire exécuter un jugement étranger sur le territoire français, il faut tout d’abord regarder si le jugement émane d’une juridiction située dans un Etat membre de l’Union Européenne ou d’une juridiction d’un pays tiers.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars, 2024
Dans un arrêt n° 22/02420 du 24 janvier 2024, la 1ère Chambre du Pôle 5 de la Cour d’appel de Paris a décidé qu’il n’y avait pas de risque de confusion entre les marques semi-figuratives « TREK DES GAZELLES » et la marque verbale antérieure « RALLYE DES GAZELLES » et par conséquent pas de contrefaçon de la marque antérieure.
Markenrechtsangelegenheit
par a.dom 19 mars, 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
contentieux
par a.dom 19 mars, 2024
Dans une décision du 20 décembre 2023, le Tribunal judiciaire de Paris a décidé que la demande de marque « TREETS » (qui est l’ancienne marque des célèbres M&M’s dans les années 80) ne constituait pas un dépôt frauduleux au regard des marques antérieures et n’était pas non plus déceptive pour désigner des cacahuètes enrobées de chocolat et de sucre vendues en sachet.
par a.dom 19 nov., 2022
Das beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldete europäische Patent ist nur in den Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschützt, für die bei der Anmeldung der Schutz beantragt wurde. Um den vollständigen Schutz des europäischen Patents in den bei seiner Anmeldung beantragten Mitgliedsstaaten zu erhalten, muss das europäische Patent in jedem dieser Länder validiert werden, sobald die Erteilung vom EPA veröffentlicht wurde. Nach seiner Validierung in dem betroffenen Land hat das europäische Patent dort die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent und die nationalen Gerichte sind im Falle einer Patentverletzung zuständig.
Brevet européen
par a.dom 28 oct., 2022
Afin de finaliser la protection du brevet EP dans les pays désignés lors du dépôt devant l’OEB, la validation du brevet EP dans chacun des pays est alors nécessaire, une fois que la mention de la délivrance du brevet européen a été publiée par l’OEB. Après sa validation dans le pays désigné, le brevet européen y produit des effets identiques à un brevet national et les juridictions nationales sont compétentes en cas de contrefaçon de brevet.
chiffrement
par a.dom 13 sept., 2022
En France, les moyens de cryptologie sont soumis à une réglementation spécifique. De ce fait, tout logiciel ou application mobile qui utilise un outil de chiffrement doit être déclaré à l’ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information). Il s’agit d’une spécificité française, qui est notamment vérifiée lors de la publication d’une application mobile sur l’App Store français d’Apple. En effet, Apple réclame une attestation de déclaration à l’ANSSI en cas de lancement d’une application mobile intégrant une fonction de chiffrement.
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