Mise en page du blog

Widerspruchsverfahren im französischen Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen Unterwäsche und Monatsbinden

14 mai 2024

In einem Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das Pariser Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris), dass Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken, die jeweils für Unterwäsche und Damenbinden angemeldet wurden, vorliegen kann, und zwar aufgrund der Komplementarität der Waren. 


Im vorliegenden Fall standen sich folgende Marken gegenüber:  


  • Die vorherige Unionsmarke "DEESSE", eine Wort-Bildmarke bei der das Schriftzeichen in einer besonderen Grafik dargestellt ist (ohne weitere grafischen Elemente) und die für Unterwäsche eingetragen ist, und


  • Die französische Marke "DEESSE PADMA", eine reine Wortmarke, die für Damenbinden angemeldet wurde.


Das französische Markenamt INPI hatte in einer Entscheidung Nr. OP 17-4191 vom 24. Mai 2022 den Widerspruch gegen die Wortmarke "DEESSE PADMA" auf der Grundlage der älteren Marke "DEESSE" abgelehnt und eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht Paris aufgehoben, das seinerseits eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen und vor allem den bezeichneten Waren angenommen hat.  

Über die Ähnlichkeit zwischen der Wort-Bildmarke "DEESSE" und der Wortmarke "DEESSE PADMA"

Griechische Göttin für die Marke

In seinem Urteil hat das Pariser Gericht entschieden, dass eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit zwischen der Wort-Bildmarke "DEESSE" und der Wortmarke "DEESSE PADMA" besteht, aufgrund der Verwendung des französischen Wortes "déesse" („Göttin“) als erstes Element der angegriffenen Marke.


Das Berufungsgericht kam auch zu dem Schluss, dass die beiden Marken begrifflich ähnlich sind, da sie beide an eine weibliche Gottheit anspielen. 

Nach Auffassung des Gerichts habe die Hinzufügung des Wortelements „PADMA“ im angegriffenen Zeichen keine weitere Bedeutung (außer zur Bezeichnung einer bestimmten Göttin) und ändere daher nichts an der begrifflichen Assoziation zwischen den beiden Zeichen. 

Über die Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplementären Waren

Bezüglich der Verwechslungsgefahr zwischen den jeweils bezeichneten Waren entschied das Pariser Berufungsgericht, im Gegensatz zum französischen Markenamt INPI, dass "Damenbinden" mit der von der vorherigen Marke bezeichneten "Unterwäsche" ähnlich seien. Das Gericht ist ferner der Auffassung, dass die Verwechslungsgefahr zwischen den Waren in den letzten Jahren durch die Vermarktung von Periodenslips, die sowohl den Zweck von Unterwäsche als auch von Damenbinden erfüllen, erheblich zugenommen hat. Nach Auffassung des Gerichts haben beide Produkte die gleiche Funktion, die gleiche Zweckbestimmung, die gleiche (weibliche) Kundschaft sowie die gleichen Vertriebskanäle.


Dabei muss auch beachtet werden, dass sowohl Hersteller von Monatsbinden als auch von Unterwäsche in den neuen Markt der Periodenslips eingestiegen sind. Diese Entscheidung bestätigt eine neuere Rechtsprechung des Pariser Berufungsgerichts, nach der eine Verwechslungsgefahr zwischen Unterwäsche und Monatsbinden bestehen kann. 


Dieses Beispiel zeigt, dass die Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen ein sich ständig in Entwicklung befindendes Konzept ist und daher immer eine Einzelfallprüfung notwendig ist.  


Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Markenrechte in Frankreich gegen Wettbewerber zu verteidigen, insbesondere im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt INPI oder Verletzungsprozessen vor den französischen Gerichten. 

Gebrauchtwagen zur Darstellung der Marke GPA
28 mars 2025
In einer Entscheidung vom 20.12.2024 löschte das französische Markenamt INPI eine Marke teilweise, aufgrund mangelnder rechtserhaltender Benutzung der Marke.
Casse automobile pour illustrer la marque GPA
28 mars 2025
Dans une décision du 20 décembre 2024, l’INPI a retenu la déchéance partielle d’une marque pour défaut d’usage sérieux des produits et services désignés par la marque.
Hand auf Mauspad für Nutzung von IT
14 mars 2025
Die Vertragsstrafe in IT-Verträgen hat in diesem Zusammenhang zum Zweck, von Anfang an die Strafe im Falle einer Nichterfüllung oder einer mangelhaften oder verspäteten Erfüllung durch den Dienstleister zu bestimmen.
Main sur la souris pour utilisation des nouvelles technologies
14 mars 2025
La clause pénale dans un contrat informatique a pour but de déterminer d'emblée la pénalité due par le prestataire en cas d'inexécution, de mauvaise exécution ou de retard dans l’exécution de sa part.
Stromkabel für Patent über Stromkabel
27 février 2025
Di Auesnahme des persönlichen Besitzrechts ist in Artikel L. 613-7 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum bestimmt. Dieser Artikel sieht vier kumulative Bedingungen vor, die der Vorbesitzer nachweisen muss, um sich auf die Ausnahme des persönlichen Besitzrechts berufen zu können: - der Besitz muss vor dem Anmeldetag des Patents oder dem Prioritätstag bestanden haben, - die Techniken, die Gegenstand des persönlichen Vorbesitzes sind, muss mit der patentierten Erfindung identisch sein, - der Besitz muss auf französischem Hoheitsgebiet bestanden haben, - die Person, die den Besitz beansprucht (der Erfinder), muss gutgläubig sein.
fil électrique pour brevet sur des fils électriques
27 février 2025
L'exception de possession personnelle antérieure est prévue à l’article L. 613-7 du Code de la propriété intellectuelle. Cet article prévoit quatre conditions cumulatives que la personne qui revendique cette possession antérieure doit réunir pour pouvoir invoquer cette exception au droit d’exploitation du déposant du brevet : - la possession doit être antérieure par rapport à la date du dépôt de la demande d’enregistrement du brevet ou à la date de priorité - la technique possédée doit être identique à l’invention brevetée - la possession doit avoir eu lieu sur le territoire français - la personne qui revendique la possession (l’inventeur) doit être de bonne foi.
Rechnungen
19 février 2025
Situationen, in denen man keine Zahlung von einem französischen Vertragspartner erhält sind häufig und ärgerlich. Der erste Schritt beim Forderungseinzug in Frankreich ist es, eine anwaltliche Abmahnung an den Schuldner verschicken zu lassen. In manchen Fällen reagiert der französische Schuldner nicht auf die Abmahnung. Der nächste Schritt ist dann in den meisten Fällen die Einleitungen eines Mahnverfahrens.
Factures
19 février 2025
Nombreuses sont les situations dans lesquels on ne reçoit pas le paiement de ses créances…La première étape de tout recouvrement de créances est l’envoi d’un courrier de mise en demeure au débiteur, rédigé par un avocat. Dans certains cas, le débiteur ne répond pas au courrier de mise en demeure. L'étape suivante consiste alors à engager une procédure d'injonction de payer.
Maps auf Handy für Datenschutz auf mobilen Apps
12 février 2025
Anbieter und Entwickler von mobilen Anwendungen in Frankreich fragen sich oft, ob ihre Anwendung DSGVO-konform ist und den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten entspricht.
Smartphone pour protection des données sur les applications mobiles
12 février 2025
Les éditeurs ou développeurs d’applications mobiles se demandent souvent si leur application est conforme au RGPD et respectent la réglementation en matière de protection des données personnelles.
Plus de posts
Share by: