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Widerspruchsverfahren im französischen Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen Unterwäsche und Monatsbinden

14 mai 2024

In einem Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das Pariser Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris), dass Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken, die jeweils für Unterwäsche und Damenbinden angemeldet wurden, vorliegen kann, und zwar aufgrund der Komplementarität der Waren. 


Im vorliegenden Fall standen sich folgende Marken gegenüber:  


  • Die vorherige Unionsmarke "DEESSE", eine Wort-Bildmarke bei der das Schriftzeichen in einer besonderen Grafik dargestellt ist (ohne weitere grafischen Elemente) und die für Unterwäsche eingetragen ist, und


  • Die französische Marke "DEESSE PADMA", eine reine Wortmarke, die für Damenbinden angemeldet wurde.


Das französische Markenamt INPI hatte in einer Entscheidung Nr. OP 17-4191 vom 24. Mai 2022 den Widerspruch gegen die Wortmarke "DEESSE PADMA" auf der Grundlage der älteren Marke "DEESSE" abgelehnt und eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht Paris aufgehoben, das seinerseits eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen und vor allem den bezeichneten Waren angenommen hat.  

Über die Ähnlichkeit zwischen der Wort-Bildmarke "DEESSE" und der Wortmarke "DEESSE PADMA"

In seinem Urteil hat das Pariser Gericht entschieden, dass eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit zwischen der Wort-Bildmarke "DEESSE" und der Wortmarke "DEESSE PADMA" besteht, aufgrund der Verwendung des französischen Wortes "déesse" („Göttin“) als erstes Element der angegriffenen Marke.


Das Berufungsgericht kam auch zu dem Schluss, dass die beiden Marken begrifflich ähnlich sind, da sie beide an eine weibliche Gottheit anspielen. 

Nach Auffassung des Gerichts habe die Hinzufügung des Wortelements „PADMA“ im angegriffenen Zeichen keine weitere Bedeutung (außer zur Bezeichnung einer bestimmten Göttin) und ändere daher nichts an der begrifflichen Assoziation zwischen den beiden Zeichen. 

Über die Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplementären Waren

Bezüglich der Verwechslungsgefahr zwischen den jeweils bezeichneten Waren entschied das Pariser Berufungsgericht, im Gegensatz zum französischen Markenamt INPI, dass "Damenbinden" mit der von der vorherigen Marke bezeichneten "Unterwäsche" ähnlich seien. Das Gericht ist ferner der Auffassung, dass die Verwechslungsgefahr zwischen den Waren in den letzten Jahren durch die Vermarktung von Periodenslips, die sowohl den Zweck von Unterwäsche als auch von Damenbinden erfüllen, erheblich zugenommen hat. Nach Auffassung des Gerichts haben beide Produkte die gleiche Funktion, die gleiche Zweckbestimmung, die gleiche (weibliche) Kundschaft sowie die gleichen Vertriebskanäle.


Dabei muss auch beachtet werden, dass sowohl Hersteller von Monatsbinden als auch von Unterwäsche in den neuen Markt der Periodenslips eingestiegen sind. Diese Entscheidung bestätigt eine neuere Rechtsprechung des Pariser Berufungsgerichts, nach der eine Verwechslungsgefahr zwischen Unterwäsche und Monatsbinden bestehen kann. 


Dieses Beispiel zeigt, dass die Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen ein sich ständig in Entwicklung befindendes Konzept ist und daher immer eine Einzelfallprüfung notwendig ist.  


Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Markenrechte in Frankreich gegen Wettbewerber zu verteidigen, insbesondere im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor dem französischen Markenamt INPI oder Verletzungsprozessen vor den französischen Gerichten. 

par 183:897079496 3 juin 2024
Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient. • Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz) • Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken • Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich
marque renommée pour services de vente aux enchères
par 183:897079496 3 juin 2024
Dans cet article, nous allons expliquer le cadre juridique de la protection des marques de renommée en droit français et analyser, à titre d’exemple, la décision n° 22/04646 de la Cour d'appel de Paris du 28 février 2024 concernant les marques renommées "DROUOT". • Présentation du concept de la "marque renommée" en droit des marques français et son intérêt pour la protection de ces marques (les marques renommées bénéficient d'une protection élargie) • Etude de la jurisprudence "DROUOT" : un exemple des limites de la protection élargie des marques renommées • Optimiser la protection de sa marque renommée en France
déesse
par 183:897079496 14 mai 2024
Dans une décision du 24 janvier 2024, la Cour d’appel de Paris, a décidé qu’il pouvait exister un risque de confusion entre deux marques désignant respectivement des sous-vêtements et des serviettes hygiéniques, en raison de la complémentarité des produits.
Datenbroker
par 183:897079496 19 avril 2024
In mehreren Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Anfang des Jahres 2024 ergangen sind, wird die Nutzung zu Werbezwecken von Daten, die von einem Datenbroker zur Verfügung gestellt wurden, kontrolliert und bestraft, falls die Einwilligung der betroffenen Personen zur Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken nicht vorliegt.
Courtiers en données
par 183:897079496 19 avril 2024
Par une série de plusieurs décisions rendues depuis janvier 2024, la CNIL contrôle et sanctionne l’usage à des fins de prospection commerciale de données fournies par des courtiers en données, en cas d’absence de vérification si les personnes concernées avaient valablement consenti à être démarchées.
Urteilsvollstreckung
par 183:897079496 10 avril 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
exécution d'un jugement
par 183:897079496 10 avril 2024
Si vous avez obtenu une décision favorable devant une juridiction étrangère à l’encontre d’un débiteur, personne physique ou morale, en France, il se pose la question de l’exécution de ce jugement étranger en France pour obtenir paiement des sommes qui vous sont dues. Pour faire exécuter un jugement étranger sur le territoire français, il faut tout d’abord regarder si le jugement émane d’une juridiction située dans un Etat membre de l’Union Européenne ou d’une juridiction d’un pays tiers.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars 2024
Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars 2024
Dans un arrêt n° 22/02420 du 24 janvier 2024, la 1ère Chambre du Pôle 5 de la Cour d’appel de Paris a décidé qu’il n’y avait pas de risque de confusion entre les marques semi-figuratives « TREK DES GAZELLES » et la marque verbale antérieure « RALLYE DES GAZELLES » et par conséquent pas de contrefaçon de la marque antérieure.
Markenrechtsangelegenheit
par a.dom 19 mars 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
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