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Die Kontrollstrategie der französischen Datenschutzbehörde für das Jahr 2022

13 juin 2022

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat die Schwerpunktthemen ihrer Kontrollstrategie für das Jahr 2022 festgelegt: Werbung, Cloudcomputing und Überwachung im Homeoffice

Eine der Aufgabenbereiche der französischen Datenschutzbehörde CNIL ist die Kontrolle und Bestrafung von Verstößen gegen die französische Gesetzgebung zum Schutz von personenbezogenen Daten.


Die französische Behörde führt die meisten Kontrollen im Anschluss an Beschwerden oder Meldungen von Datenschutzverstößen durch. Solche Kontrolle stellen etwa ein Drittel der Kontrolltätigkeit der Behörde dar.


Daneben hat die CNIL ebenfalls eine auf einem jährlichen Kontrollplan basierende Kontrolltätigkeit, die jedes Jahr in Anbetracht aktueller Ereignisse und strategischer Fragestellungen festgelegt wird.


Für das Jahr 2022 hat die französische Datenschutzbehörde folgende prioritären Themenbereiche in ihren Kontrollplan 2022 aufgenommen: Werbung, Cloudcomputing und Überwachung der Mitarbeiter im Homeoffice. Diese Kontrollstrategie der französischen Datenschutzbehörde wurde am 15. Februar 2022 veröffentlicht. 

Die CNIL nimmt unerwünschte Werbung im Jahr 2022 besonders unter die Lupe

Der Themenbereich Werbung wurde in den Kontrollplan 2022 aufgenommen, da eine Vielzahl von Beschwerden und Meldungen, die täglich bei der Behörde seitens französischer Verbraucher eingehen, auf unerwünschte Werbung zurückzuführen sind, die oft als zu aggressiv eingestuft wird.


Die CNIL hatte in der Tat im Februar 2022 einen neue Referenzrahmen „bezüglich Datenverarbeitung bei der Abwicklung von Handelstätigkeiten“ veröffentlicht. Diese Standards haben die Datenverarbeitung bei kaufmännischen Tätigkeiten zum Gegenstand und setzten einen Leitfaden bewährter Praktiken für Werbung fest, sei es auf postalischem, telefonischem oder elektronischem Wege, sowie über Treueprogramme oder Preisausschreiben.


Im Anschluss an die Veröffentlichung dieses neuen Referenzrahmens im Februar 2022 hat die französische Behörde CNIL entschieden, den Themenbereich unerwünschte Werbung in ihr Kontrollprogramm 2022 aufzunehmen, um die Berücksichtigung der neuen Standards durch die unterschiedlichen Akteure zu prüfen (insbesondere Werbetreibende und Marketingagenturen). 

Monitoring-Tools für Mitarbeiter im Home-Office

Blogartikel über Kontrollen der französischen Datenschutzbehörde

Seit Beginn der Covid-19 Pandemie hat sich die Arbeit im Home-Office drastisch ausgebreitet und wird weiterhin von einer Großzahl von Arbeitnehmern wahrgenommen, trotz des aktuellen Rückgangs der Corona-Fallzahlen. 


Private Firmen und öffentliche Einrichtungen benötigen daher Softwarelösungen, um die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter im Home-Office überwachen zu können. 

Seit Beginn der Pandemie hat die CNIL Standards und Best Practice-Regeln zum Schutz von personenbezogenen Daten im Home-Office veröffentlicht, und zwar sowohl was die IT-Sicherheit der Unternehmen betrifft, als auch die Nachverfolgung der Tätigkeit der Arbeitnehmer im Home-Office.


Die französische Datenschutzbehörde hat daher dieses Thema in den Kontrollplan 2022 eingeschlossen, um die Berücksichtigung des veröffentlichten Referenzrahmens zu prüfen. 

Die CNIL will Cloud-Computing Dienstleister im Jahr 2022 besonders überwachen 

Auch beim Cloud-Computing handelt es sich um ein Thema, das aufgrund des Aktualitätsbezugs ins Kontrollprogramm 2022 der CNIL mit aufgenommen wurde. In der Tat hat sich Cloud-Computing bei IT-Dienstleistungen in den letzten Jahren sehr rasch ausgebreitet. Mit Hinblick auf das Datenschutzrecht ist dabei problematisch, dass viele Cloud-Dienstleistungen eine Datenübertragung in Drittländer nach sich ziehen, die in der Regel mit besonderen Risiken beim Datenschutz verbunden ist, da diese Drittländer nicht unbedingt dieselbe Standards wie die EU beim Datenschutz berücksichtigen.


In Anbetracht der Risiken, die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL als hoch eingestuft werden, hat Letztere entschieden, den Themenbereich Cloud-Computing in ihre jährliche Kontrollstrategie mitaufzunehmen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen im Bereich Datenschutzrecht haben oder Hilfe bei einer Kontrolle durch die französische Datenschutzbehörde benötigen, können Sie gerne mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.


Auf unserer Webseite können Sie sich auch über unsere gesamte Tätigkeit im Bereich französisches Datenschutzrecht informieren.

fil électrique
27 février 2025
Di Auesnahme des persönlichen Besitzrechts ist in Artikel L. 613-7 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum bestimmt. Dieser Artikel sieht vier kumulative Bedingungen vor, die der Vorbesitzer nachweisen muss, um sich auf die Ausnahme des persönlichen Besitzrechts berufen zu können: - der Besitz muss vor dem Anmeldetag des Patents oder dem Prioritätstag bestanden haben, - die Techniken, die Gegenstand des persönlichen Vorbesitzes sind, muss mit der patentierten Erfindung identisch sein, - der Besitz muss auf französischem Hoheitsgebiet bestanden haben, - die Person, die den Besitz beansprucht (der Erfinder), muss gutgläubig sein.
fil électrique
27 février 2025
L'exception de possession personnelle antérieure est prévue à l’article L. 613-7 du Code de la propriété intellectuelle. Cet article prévoit quatre conditions cumulatives que la personne qui revendique cette possession antérieure doit réunir pour pouvoir invoquer cette exception au droit d’exploitation du déposant du brevet : - la possession doit être antérieure par rapport à la date du dépôt de la demande d’enregistrement du brevet ou à la date de priorité - la technique possédée doit être identique à l’invention brevetée - la possession doit avoir eu lieu sur le territoire français - la personne qui revendique la possession (l’inventeur) doit être de bonne foi.
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