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Widerspruchsverfahren im französischen Markenrecht: Die Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplexen Zeichen

févr. 08, 2022

Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 21.12.2019 (Nr. 17/20407, Pol 5, 2. Kammer) ist ein interessantes Beispiel der Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei komplexen Zeichen.


Der Entscheidung lag die Markenanmeldung Nr. 4333182 vom 29.01.2017 des komplexen Zeichens „Histoires de bêtes“ (frei übersetzt mit „Tiergeschichten“) in Klassen 18, 25 und 42 zu Grunde. Dieses komplexe Zeichen enthielt unter dem Wortelement die Zeichnung, in feinen Linien, eines rennenden Hasen.


Am 10.04.2017 wurde gegen diese Markenanmeldung auf der Grundlage der vorherigen französischen Marke „Histoire d’ours“ (frei übersetzt mit „Teddybärengeschichte“), für dieselben Waren in Klassen 18, 25 und 42, Widerspruch eingelegt. Das komplexe Zeichen „Histoire d‘ours“ enthält, im Hintergrund des Wortelements, das stilisierte Design eines Teddybären, in dicken Linien. 

Wird der erste Bestandteil einer Marke immer als vorherrschender Bestandteil wahrgenommen? 

In einer Entscheidung des französischen Markenamts INPI vom 16.10.2017 wurde der Widerspruch gegen die Markenanmeldung zugelassen. In dieser Entscheidung hat sich das französische Markenamt auf den ersten Bestandteil der beiden Zeichen fokalisiert, „Histoire d‘ (de)“ („Geschichten“), der bei beiden Zeichen mit einem Wort aus der Tierwelt in Verbindung gebracht wird („bêtes“ / „ours“ = „Tiere“ / „Bären“). Für das französische Markenamt sind die Unterschiede zwischen den Bildelementen nicht entscheidend. Diese seien eine einfache Veranschaulichung der Wortelemente.


Gegen die Entscheidung des französischen Markenamts INPI vom 16.10.2017 wurde vor dem Paris Berufungsgericht Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hat die Entscheidung des französischen Markenamts aufgehoben, und zwar mit dem Verweis auf das Prinzip, nachdem das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen umfassend zu bewerten sei, wobei die bildliche, klangliche und begriffliche Zeichenähnlichkeit in Betracht gezogen werden muss.



Auf klanglicher Ebene relativiert das Pariser Berufungsgericht, entgegen der Entscheidung des Markenamts, die Wichtigkeit des ersten Bestandteils „Histoires d‘ (de)“ („Geschichten“), welches auf dieselbe Ebene wie die Endsilben „ours“ und „bêtes“ („Bär“ und „Tiere“) gestellt werden müsse. Das Paris Berufungsgericht wendet hier das Beurteilungskriterium des EuGH aus seiner Entscheidung „CURRY KING ./. TOFU KING“ an (EuGH, 28.06.2012, aff. C-599/11), nachdem der Verbraucher dem ersten Bestandteil eines Wortelements nicht zwangsläufig mehr Aufmerksamkeit schenken würde als der Endsilbe. 

Gegenüberstellung der Begriffe, und nicht der Gattungen…

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Auf begrifflicher Ebene hat das Pariser Berufungsgericht die Entscheidung des französischen Markenamts ebenfalls aufgehoben. Das Markenamt INPI hatte unterstrichen, dass die Wortelement „Histoires de bêtes“ („Tiergeschichten“) und „Histoire d’ours“ („Teddybärengeschichten“) beide auf die Tierwelt verweisen. Dem Berufungsgericht geht es allerdings nicht allein um die Gattung „Tiere“. Es muss genauer unterschieden werden: das Zeichen „Histoire d’ours“ („Teddybärengeschichten“) spielt auf die Welt der Kindheit an, wobei das Zeichen „Histoire de bêtes“ („Tiergeschichten“) auf die Tierwelt, insbesondere wilde Tiere, verweist. 

Sind die Bildelemente die Veranschaulichung der Wortelemente? 

Auf bildlicher Ebene unterstreicht das Berufungsgericht, dass die Bildelemente beider komplexer Zeichen keine reine Illustration der Wortelemente sind, sondern visuell wahrnehmbar sind und daher bei der umfassenden Bewertung der Verwechslungsgefahr in Betracht gezogen werden müssen.


Das Berufungsgericht stellt hier eine langjährige Praxis des französischen Markenamts in Frage, nach der die Bildelemente einer komplexen Marke als einfache Illustration der Wortelemente eingestuft werden und zur Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr nicht in Betracht gezogen werden.


Im vorliegenden Falle hat das Berufungsgericht von Paris entschieden, dass die Bildelemente keine einfache Illustration der Wortelemente seien, „da ihre Position und ihre Größe nicht unerheblichen sind und sie daher dem angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher in Erinnerung bleiben, auf die gleiche Weise wie die Wortelemente“.


Die Entscheidung des Berufungsgerichts kann dahingehend ausgelegt werden, dass im Gegensatz dazu ein Element, das aufgrund seiner Position oder seiner Größe unerheblich ist, und das dem angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher daher nicht in Erinnerung bleibt, eine einfache Illustration des Wortelements ist und folglich nicht zur Bewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr in Betracht gezogen werden muss. 

Urteilsvollstreckung
par 183:897079496 10 avr., 2024
Wenn Sie vor einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Gericht eine positive Entscheidung gegen einen in Frankreich ansässigen Schuldner, sei es eine Privatperson oder eine Firma, erwirken konnten, muss dieses deutschsprachige Urteil anschließend in Frankreich vollstreckt werden, damit der Gläubiger auch die Zahlung der ihm zustehenden Summen erhält. Um ein deutschsprachiges Urteil in Frankreich vollstrecken zu lassen, muss zunächst geprüft werden, ob das Urteil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ausgesprochen wurde.
exécution d'un jugement
par 183:897079496 10 avr., 2024
Si vous avez obtenu une décision favorable devant une juridiction étrangère à l’encontre d’un débiteur, personne physique ou morale, en France, il se pose la question de l’exécution de ce jugement étranger en France pour obtenir paiement des sommes qui vous sont dues. Pour faire exécuter un jugement étranger sur le territoire français, il faut tout d’abord regarder si le jugement émane d’une juridiction située dans un Etat membre de l’Union Européenne ou d’une juridiction d’un pays tiers.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars, 2024
Im Urteil Nr. 22/02420 vom 24. Januar 2024 entschied die 1. Kammer, Abteilung 5, des Pariser Berufungsgerichts, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bild-Marken "TREK DES GAZELLES" und der vorherigen Wortmarke "RALLYE DES GAZELLES" festgestellt werden konnte, und folglich auch keine Verletzung der vorherigen Marke.
Gazelle
par 183:897079496 28 mars, 2024
Dans un arrêt n° 22/02420 du 24 janvier 2024, la 1ère Chambre du Pôle 5 de la Cour d’appel de Paris a décidé qu’il n’y avait pas de risque de confusion entre les marques semi-figuratives « TREK DES GAZELLES » et la marque verbale antérieure « RALLYE DES GAZELLES » et par conséquent pas de contrefaçon de la marque antérieure.
Markenrechtsangelegenheit
par a.dom 19 mars, 2024
In einer Entscheidung vom 20.12.2023 entschied das zuständige Gericht von Paris, dass die Markenanmeldung "TREETS" (das Markenzeichen, unter dem die heute berühmten „M&M's“ in den 80er Jahren vermarktet wurden) keine bösgläubige Anmeldung mit Hinblick auf die ehemaligen „M&M’s“-Marken darstelle und auch kein täuschendes Zeichen sei, um mit Schokolade und Zucker überzogene Erdnüsse zu bezeichnen, die in einer gelben Verpackung vermarktet werden.
contentieux
par a.dom 19 mars, 2024
Dans une décision du 20 décembre 2023, le Tribunal judiciaire de Paris a décidé que la demande de marque « TREETS » (qui est l’ancienne marque des célèbres M&M’s dans les années 80) ne constituait pas un dépôt frauduleux au regard des marques antérieures et n’était pas non plus déceptive pour désigner des cacahuètes enrobées de chocolat et de sucre vendues en sachet.
par a.dom 19 nov., 2022
Das beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldete europäische Patent ist nur in den Mitgliedsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschützt, für die bei der Anmeldung der Schutz beantragt wurde. Um den vollständigen Schutz des europäischen Patents in den bei seiner Anmeldung beantragten Mitgliedsstaaten zu erhalten, muss das europäische Patent in jedem dieser Länder validiert werden, sobald die Erteilung vom EPA veröffentlicht wurde. Nach seiner Validierung in dem betroffenen Land hat das europäische Patent dort die gleiche Wirkung wie ein nationales Patent und die nationalen Gerichte sind im Falle einer Patentverletzung zuständig.
Brevet européen
par a.dom 28 oct., 2022
Afin de finaliser la protection du brevet EP dans les pays désignés lors du dépôt devant l’OEB, la validation du brevet EP dans chacun des pays est alors nécessaire, une fois que la mention de la délivrance du brevet européen a été publiée par l’OEB. Après sa validation dans le pays désigné, le brevet européen y produit des effets identiques à un brevet national et les juridictions nationales sont compétentes en cas de contrefaçon de brevet.
chiffrement
par a.dom 13 sept., 2022
En France, les moyens de cryptologie sont soumis à une réglementation spécifique. De ce fait, tout logiciel ou application mobile qui utilise un outil de chiffrement doit être déclaré à l’ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information). Il s’agit d’une spécificité française, qui est notamment vérifiée lors de la publication d’une application mobile sur l’App Store français d’Apple. En effet, Apple réclame une attestation de déclaration à l’ANSSI en cas de lancement d’une application mobile intégrant une fonction de chiffrement.
Datenverschlüsselung
13 sept., 2022
In Frankreich unterliegt die Kryptologie einer besonderen Gesetzgebung. Im französischen Recht muss Hardware, Software sowie mobile Apps, die Verschlüsselungsmethoden einsetzen, an die französische IT-Sicherheitsbehörde ANSSI („Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information“) gemeldet werden. Diese Gesetzgebung ist eine französische Besonderheit, die oft dann zu Tage tritt, wenn der Anbieter einer mobilen App mit Verschlüsselungsverfahren diese im französischen App Store von Apple veröffentlichen will. In der Tat fordert der französische App Store einen Nachweis der französischen IT-Sicherheitsbehörde, dass der Anbieter seiner Meldepflicht nachgekommen ist.
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