Viele Firmen, die einen Online-Shop in Frankreich starten wollen, stellen sich die Frage, ob Sie ihre deutschen AGB auch für die französische Webseite benutzen können, oder ob eine Anpassung an den französischen Markt oder das französische Recht erforderlich ist.
Onlineshops sind automatisch, wie jede andere Webseite auch, weltweit zugänglich, und können daher auch von einem französischen Kunden wahrgenommen werden. Wenn Sie sich dazu entscheiden, auch Bestellungen von französischen Kunden anzunehmen oder sogar gezielt Ihren Webshop auf den französischen Markt ausrichten, z.B. indem eine französische Übersetzung angeboten wird, sollten die AGB ebenfalls ans französische Recht angepasst werden.
Beim Verkauf an einen französischen Verbraucher sind die Schutzbestimmungen des französischen Verbraucherschutzrechts gesetzlich bindend und müssen in die AGB aufgenommen werden. Dazu gehören z.B. Klauseln zum Widerspruchsrecht, wie es vom französischen Gesetzgeber definiert ist, Klauseln zum Gerichtsstand, aber auch Klauseln zur Mediation im Falle von Streitigkeiten.
Sind diese Pflichtklauseln aus dem französischen Verbraucherschutzrecht nicht in den AGB enthalten, kann es im Streitfall zu einer Abmahnung durch die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF kommen.
Beim Verkauf an französische Geschäftskunden kann das anwendbare Recht zwar frei gewählt werden. Allerdings ist es empfehlenswert zumindest darauf zu achten, das anwendbare Recht sowie den Gerichtsstand parallel festzulegen. Konkret heißt das, entweder das deutsche Recht mit einem Gerichtsstand in Deutschland zu wählen oder das französische Recht mit einem Gerichtsstand in Frankreich. Wird das eine oder das andere vergessen, kann dies zu dem Ergebnis führen, dass im Streitfall ein französischer Richter nach deutschem Recht entscheiden muss, oder umgekehrt. In der Praxis führen diese Fälle (die nicht selten sind) zu absurden Ergebnissen, und die Gerichtsverfahren werden oft für die Firmen sehr kostspielig.
Daher wird empfohlen, zumindest die lokale Wirksamkeit der Rechtswahl- und Gerichtsstandklausel vorher prüfen zu lassen. Die Wahl des französischen Rechts für einen Verkauf an einen französischen Geschäftskunden kann auch ein Verkaufsargument sein, da es Vertrauen schaffen kann.
Viele Start-ups entscheiden sich zunächst einmal dafür, die deutschen AGB auf französisch zu übersetzen, oder ein französisches AGB-Muster für wenige Euro von einem AGB-Generator herstellen zu lassen.
Auf den ersten Blick scheinen diese Art von Muster abmahnsicher zu sein, aber die meisten Firmenchefs bereuen diese Wahl schnell:
Bei der ersten Beschwerde eines unzufriedenen Kunden stellt man oftmals fest, dass die Muster AGB nicht auf die Besonderheiten des eigenen Unternehmens abgestimmt sind, es entstehen Unklarheiten und dadurch Rechtsunsicherheit. Sei es die Beschreibung des Bestellvorgangs, die Zahlungsmethoden, die Garantie- und Rückgabebedingungen oder die Liefermethoden, viele Klauseln sollten auf den jeweiligen Online-Handel maßgeschneidert werden um im Streitfall rechtsbeständig zu sein.
Insbesondere ist es bei der Redaktion der AGB wichtig darauf zu achten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die entsprechende Verkaufsform angepasst sind, wobei man in Frankreich vor allem folgende Kategorien unterscheidet:
Je nachdem, ob auch in einem Ladengeschäft oder nur Online verkauft wird, sind die Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht dieselben. Der Verkauf in einem Online-Shop wird rechtlich als Fernabsatzvertrag analysiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Fernabsatzvertrag müssen daher eine Reihe von Klauseln enthalten, die sich insbesondere auf die Liefermodalitäten und -fristen beziehen. Dahingegen gelten für den Verkauf im Ladengeschäft besondere Regelungen in Bezug auf die Preislisten und die Preisbestimmung, die in die AGB mitaufgenommen werden müssen.
Werden die Verkäufe sowohl Online als auch im Ladengeschäft in Frankreich abgeschlossen, muss dies ebenfalls bei der Redaktion der AGB in Betracht gezogen werden. Es kann auch notwendig sein, zwei unterschiedliche AGB für jede Verkaufsform anzubieten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ebenfalls an das angebotene Produkt angepasst werden, das zum Verkauf angeboten wird. Je nachdem, ob Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden, gelten im französischen Vertragsrecht nicht dieselben Bestimmungen. Das französische Recht sieht auch spezielle Vorschriften für den Verkauf von "personalisierten" Waren vor, wobei es sich um einen Kaufvertrag handelt, bei dem allerdings die "Erbringung einer Dienstleistung" mitinbegriffen ist. Hiervon sind z.B. T-Shirts oder Accessoires betroffen, die der Kunde individuell bedrucken lassen kann.
Im französischen Vertragsrecht ist sehr wichtig, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen an die jeweilige Kundenkategorie anzupassen. Wenn ein Unternehmen hauptsächlich an den französischen Verbraucher verkauft, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den französischen Online-Shop den zwingenden Bestimmungen des französischen Verbraucherschutzrechts entsprechen, die zum Ziel haben, den Verbraucher als schwächere Vertragspartei zu schützen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen in den französischen AGB kann im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung durch die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF führen.
Wird an Geschäftskunden verkauft, ist es natürlich nicht notwendig, die Schutzbestimmungen des französischen Verbraucherschutzrechts anzubieten, es wäre sogar nachteilig, dies zu tun. Beim Verkauf an Geschäftskunden besteht eine viel größere Vertragsfreiheit, die man sinnvollerweise nutzen kann, um den eigenen Online-Shop im Streitfall zu schützen. Das bezieht sich insbesondere auf Gewährleistungsausschlüsse, die nur unter Kaufleuten rechtswirksam sind, aber auch auf Rechtswahl- oder Gerichtsstandklauseln.
Die AGB an die Kundenkategorie anzupassen ist also nicht nur für die Abmahnsicherheit erforderlich, sondern kann dem Online-Shop im Streitfall auch klare Vorteile bieten.
Ist der französische Online-Shop sowohl auf den französischen Verbraucher, als auch auf den französischen Geschäftskunden ausgerichtet, so können gewisse Klauseln in „doppelter Version“ angeboten werden, um beiden Kundenkreisen gerecht zu werden. Wenn der AGB-Text jedoch insgesamt lang und komplex ist und eine große Anzahl von Klauseln in „doppelter Version“ angeboten werden müsste, ist diese Vorgehensweise oft nicht empfehlenswert, da sie insgesamt zu einem unleserlichen Ergebnis führt.
Daher ziehen es viele Online-Shops in Frankreich vor, zwei unterschiedliche AGB’s bereitzustellen, einmal für den französischen Verbraucher, und einmal für die französischen Geschäftskunden. In manchen Fällen wird bereits zum Beginn des Bestelltunnels nach Kundenkategorie unterschieden, mit einem angepassten Einloggverfahren.
Diese Vorgehensweise ist zwar zunächst einmal arbeitsintensiver, sowohl was die Verfassung der AGB betrifft, als auch die Erstellung des Bestelltunnels auf der Webseite. Allerdings bietet diese Kundensegmentierung die Möglichkeit, die betroffene Kundenkategorie individuell anzusprechen, was auch mit kundenbezogenen Marketingstrategien oder Angeboten einhergehen kann.
Die Anwaltskanzlei DOMANSKI begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer maßgeschneiderten AGB für den französischen Onlineshop. Sie können gerne bei Fragen zum
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