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Reform des Designrechts in der Europäischen Union: das EU-Designrechtspaket

23 janvier 2025

Mit zwei neuen Rechtstexten der Europäischen Union wurde der Rechtsrahmen für das Geschmacksmustertrecht in Europa harmonisiert und modernisiert. Es handelt sich um:



Die Design-Verordnung (EU) 2024/2822 ist unmittelbar im Recht eines jeden Mitgliedsstaats anwendbar und tritt ab dem 01.05.2025 in Kraft, mit Ausnahme einiger spezifischer Bestimmungen, die durch die Mitgliedstaaten im nationalen Recht umgesetzt werden müssen und die erst ab dem 01.07.2026 in Kraft treten werden. Die Design-Richtlinie muss ihrerseits von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden, was spätestens bis zum 09.12.2027 zu erfolgen hat.


Die EU-Designrechtsreform bringt eine Reihe von Änderungen des aktuellen Geschmacksmusterrechts mit sich, die im Folgenden in den Grundzügen zusammengefasst werden. 

1.     Begriffsänderung und bessere Sichtbarkeit für das neue Unionsdesign Ⓓ

Die Design-Verordnung (EU) 2024/2822 bringt zwei rein formale Änderungen mit sich. Die erste betrifft eine Begriffsänderung: der Begriff „Geschmacksmuster“ wird durch den moderneren Begriff „Design“ ersetzt und der Begriff "Gemeinschaft" wird systematisch durch "Union" ersetzt.


Daher heißt es von nun an „Unionsdesign“ und „nicht eingetragenes Unionsdesign“, wodurch die Begrifflichkeit der der Unionsmarken angeglichen wird.




Die zweite betrifft eine bessere Sichtbarkeit durch das Eintragungssymbol „D im Kreis“: Ⓓ Inhaber eines eingetragenen Unionsdesigns haben von nun an die Möglichkeit, das Eintragungssymbol Ⓓ auf den geschützten Waren anzubringen, parallel zum R für eingetragene Marken ® oder © für Urheberrechte. 

2. Neue Definitionen für das neue Unionsdesign 

Die EU-Designrechtsreform modernisiert die Definitionen der Begriffe „Design“ und „Erzeugnis“, indem nunmehr neue Erscheinungsformen, wie z.B. dynamische, fließende oder rein digitale Darstellungen eines Designs in die Definition mit aufgenommen werden. Der Begriff „Erzeugnis“ wird ebenfalls dahingehend erweitert, dass zukünftig auch rein digitale Gegenstände erfasst werden können, wie z.B. digitale Räume oder Gegenstände. Diese deutliche Erweiterung des Schutzumfangs soll den technischen Entwicklungen Rechnung tragen.

3. Neuerungen beim Anmeldeverfahren und im Gebührenwesen 

Nach der neuen EU-Design-Verordnung (EU) 2024/2822 können zukünftig bei einer Sammelanmeldung bis zu 50 Designs in unterschiedlichen Locarno-Klassen in einer einzigen Anmeldung aufgenommen werden. Somit fällt von nun an das „one class“-Erfordernis weg. Außerdem werden die Anmeldungen von Unionsdesigns vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zentralisiert.


Die Anmeldegebühren für ein Unionsdesign bleiben auch nach der Reform bei EUR 350 pro Design, sowie EUR 125 für jedes weitere Design. Allerdings wurden die Verlängerungsgebühren, insbesondere ab dem dritten und vierten Jahr, erheblich erhöht. Dieses System begünstigt ganz klar Rechteinhaber, deren Rechte eine kurze Lebensdauer haben, die nicht über das dritte Jahr hinaus verlängert werden müssen, wie z.B. in der Modebranche. 

4. Erweiterung des Schutzbereichs, allerdings mit neuen Schranken

Die EU-Designreform erweitert den Schutzbereich der Designrechte auch dadurch, dass von nun an auch Nachbildungen durch 3D-Drucktechnologien sowie Herunterladen als Verletzungshandlungen eingestuft werden können. Außerdem können Rechteinhaber nunmehr gegen Produktpiraterie dank neuer Transitregeln kämpfen. So kann künftig der Transit von gefälschten Waren durch die EU verhindert werden, selbst wenn der endgültige Bestimmungsort der Waren außerhalb der Europäischen Union liegt. 


Allerdings sieht die EU-Designrechtsreform auch zwei neue Schranken vor, die im Markenrecht bereits bestanden. Es handelt sich um: 

 

  • die Nutzung „zu dem Zweck, ein Erzeugnis als das des Inhabers des Designs zu identifizieren oder sich darauf zu beziehen“ (Art. 18 Abs. 1d Design-RL; Art. 20 Abs. 1d UDV)
  • die Nutzung zum Zweck der Kommentierung, Kritik oder Parodie (Art. 18 Abs. 1e Design-RL; Art. 20 Abs. 1e UDV)




Die Anwaltskanzlei DOMANSKI begleitet ihre Mandanten bei allen Vorhaben die Designs in Frankreich oder der Europäischen Union betreffen: sei es die Anmeldung, Vertragsklauseln für französische Arbeitsverträge oder eine Verletzungsklage bei Designverletzung in Frankreich –  Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen  

Réforme
23 janvier 2025
Par deux textes sur la protection des dessins et modèles, le cadre juridique ces titres de propriété industrielle a été harmonisé et modernisé au sein de l’Union européenne, le règlement (UE) 2024/2822 ainsi que la directive (UE) 2024/2823.
Künstliche Intelligenz
16 janvier 2025
Die neue EU-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) bildet den neuen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme). Systeme künstlicher Intelligenz sind Roboter, die während ihrer Entwicklungsphase vom Menschen trainiert wurden und anschließend in der Einsatzphase in der Lage sind, Aufgaben selbstständig auszuführen.
intelligence artificielle
16 janvier 2025
Le nouveau règlement UE 2024/1689 du 13 juin 2024 sur l’intelligence artificielle (RIA) constitue le nouveau cadre juridique pour encadrer le développement, la mise sur le marché et l’utilisation de systèmes d’intelligence artificielle (IA). Les systèmes d’intelligence artificielle sont des robots qui sont entraînés par l’être humain pendant leur phase de développement, pour ensuite être capables d’effectuer des tâches tout seul pendant la phase de déploiement.
Wellness
13 janvier 2025
Für viele Firmen, die Opfer von unlauterem Wettbewerb sind, ist es oft schwierig, den Nachweis des durch das unlautere Wettbewerbsverhalten entstandenen Schadens zu erbringen. Aus diesem Grund entscheidet die französische Rechtsprechung schon seit vielen Jahren, dass jedes unlautere Wettbewerbsverhalten notwendigerweise einen Schaden mit sich bringt, sei es auch ein rein immaterieller Schaden.
Spa
13 janvier 2025
Pour de nombreuses entreprises victimes de concurrence déloyale, il est souvent difficile de prouver le préjudice causé par les actes de concurrence déloyale. C'est pourquoi la jurisprudence française considère depuis de nombreuses années que tout comportement concurrentiel déloyal entraîne nécessairement un préjudice, même s'il s'agit d'un préjudice purement moral.
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9 janvier 2025
In einer einstweiligen Verfügung vom 24.04.2024 verurteilte das Pariser Gericht die Firma META Platforms Ireland Ltd., Anbieter der sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Messenger, dazu, die Veröffentlichung von Werbeanzeigen zu verhindern, die Markenrechtsverletzend sind. So muss META die auf dem sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalte filtern, um die Veröffentlichung von markenrechtsverletzenden Inhalten zu vermeiden.
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9 janvier 2025
Dans une ordonnance de référé du 24 avril 2024, le Tribunal judiciaire de Paris a enjoint à la société META Platforms Ireland Ltd., fournisseur des plateformes de réseaux sociaux Facebook, Instagram et Messenger, de tout mettre en œuvre afin de prévenir la diffusion de publicités portant atteinte à des marques enregistrées. Ainsi, META doit filtrer temporairement ses contenus afin de prévenir des actes de contrefaçon de marque.
3 juin 2024
Dieser Artikel hat den rechtlichen Rahmen für den Schutz bekannter Marken im französischen Markenrecht zum Gegenstand, wobei als konkretes Beispiel die Entscheidung Nr. 22/04646 des Pariser Berufungsgerichts vom 28. Februar 2024 über die in Frankreich und in der EU bekannten "DROUOT" Marken dient. • Begriffsdefinition der "bekannten Marke" im französischen Markenrecht und die Vorteile für den Schutz solcher Marken (bekannte Marken genießen erweiterten Schutz) • Das Beispiel der "DROUOT"-Rechtsprechung: die Grenzen des erweiterten Schutzes bekannter Marken • Die Optimierung des Schutzes bekannter Marken in Frankreich
marque renommée pour services de vente aux enchères
3 juin 2024
Dans cet article, nous allons expliquer le cadre juridique de la protection des marques de renommée en droit français et analyser, à titre d’exemple, la décision n° 22/04646 de la Cour d'appel de Paris du 28 février 2024 concernant les marques renommées "DROUOT". • Présentation du concept de la "marque renommée" en droit des marques français et son intérêt pour la protection de ces marques (les marques renommées bénéficient d'une protection élargie) • Etude de la jurisprudence "DROUOT" : un exemple des limites de la protection élargie des marques renommées • Optimiser la protection de sa marque renommée en France
Göttin
14 mai 2024
In einem Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das Pariser Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris), dass Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken, die jeweils für Unterwäsche und Damenbinden angemeldet wurden, vorliegen kann, und zwar aufgrund der Komplementarität der Waren.
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